KfW
(Wohnwirtschaftliche und energieeffiziente Programme)
Das KFW Programm BEG Nr. 261 bietet zinsvergünstigte Kredite für Neubauten von EFF40 NH-Klasse
oder für Bestandsimmobilien mit einer Sanierung zum Effizenzhaus 85 oder besser.
Dazu gibt es noch Tilgungszuschüsse direkt ins Darlehen, je nach Vorhaben.
Verlinkung zu den jeweiligen Konditionen und Zuschüssen, siehe
unten
BAFA
Einzelmaßnahmen für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien wird bezuschusst.
Zuschüsse zwischen 15 bis 35 % der förderfähigen Kosten. (Stand 08/2022)
Wohnungsbauprämie / Riester-Zulage
Neu erhöhte Wohnungsbauprämie und Riester Zulagen können über Bausparverträge abgeschöpft werden.
Wir beraten Sie gerne.
L-Bank Baden-Württemberg
Über das Landeswohnraumförderprogramm von Baden-Württemberg können für Neubau und Kauf eines
eigengenutzten Objektes öffentliche Mittel einkommensabhängig beantragt werden. Dieses Programm richtet sich an Familien. Beispiel: 255.000 € Darlehen zu 0,00 % Zins, fest auf 15 Jahre
(Stand Januar 2023).
Für die energetische Sanierung von gebrauchtem Wohnraum ist eine Zusatzförderung möglich.
Die energetischen Zuschüsse der KfW können hierüber ebenfalls beantragt werden.
Eine Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt kostenlos durch
uns,
Beantragungsabwicklung gegen Gebühr.
Für aktuelle Konditionen sprechen Sie mich gerne an.
ISB Rheinland-Pfalz
Es können hier Nachrangdarlehen ergänzend beantragt werden. Darlehensgewährung ist einkommensabhängig und mit weiteren Kriterien, wie z.B. Einhaltung der Wohnfläche,
verknüpft.
Links zu KFW Konditionen und Rechner: