Baukindergeld
Für Kaufverträge und Bauanträge ab 01.01.2018 bis 31.12.2020 können Familien mit bestimmten Einkommensgrenzen bundesweit
Baukindergeld bei der KfW beantragen. Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Einzug möglich. Fördervolumen von 10 Mio. gedeckelt.
Weitere
Informationen und ein Antragsformular finden Sie im unten stehenden Link
KfW
Wohnwirtschaftliche und energieeffiziente Programme: Stark erhöhte Zuschüsse ab 24.01.2020 in den Programmen EFF50, EFF40 und EFF40+ im Neubau, sowie in den entsprechenden Programmen für
Sanierung.
Aktuelle Zugangsvoraussetzungen und Förderungen hierfür erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Verlinkung zu den jeweiligen Konditionen und Zuschüssen, siehe unten
BAFA
Zuschüsse bei Neubau und Sanierung von Bestandsimmobilien. Antrag vor Auftragserteilung!
Anlagen müssen für Förderfähigkeit in der Liste der förderfähigen Anlagen erscheinen.
Weitere Informationen, sowie die Verlinkung zur BAFA Seite siehe
unten
L-Bank Baden-Württemberg
Über das Landeswohnraumförderprogramm des Landes Baden-Württemberg können für Neubau und Kauf
eines eigengenutzten Objektes öffentliche Mittel einkommensabhängig beantragt werden. Dieses Programm richtet sich an Familien. Beispiel: 190.000 € Darlehen zu 0,00 % fest auf 15 Jahre
(Stand Mai 2020).
Für die energetische Sanierung von gebrauchtem Wohnraum ist eine Zusatzförderung möglich.
Die ab 24.01.2020 erhöhten Zuschüsse der KfW können hierüber ebenfalls beantragt werden.
Eine Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt kostenlos durch uns,
Beantragungsabwicklung gegen Gebühr.
Für aktuelle Konditionen sprechen Sie mich gerne an.
ISB Rheinland-Pfalz
Es können hier Nachrangdarlehen ergänzend beantragt werden. Darlehensgewährung ist einkommensabhängig und mit weiteren Kriterien, wie z.B. Einhaltung der Wohnfläche,
verknüpft.
Aktuelle Konditionen im Überblick:
Aktuelle Zuschüsse im Überblick: